Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

1. Geltung der Geschäftsbedingungen

Angebote, Lieferungen und Leistungen von JENS WILLEBRAND erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch bei nicht nochmals ausdrücklicher Vereinbarung. Diese AGB gelten im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung - auch ohne ausdrückliche Einbeziehung - auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von JENS WILLEBRAND.
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn JENS WILLEBRAND ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Produktionsaufträge

Kostenvoranschläge von JENS WILLEBRAND sind unverbindlich. Kostenerhöhungen sind von JENS WILLEBRAND anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglichen Gesamtkosten von mehr als 20% zu erwarten ist.
JENS WILLEBRAND werden vom Auftraggeber nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber hat den Bildautor von Ersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.
Wird bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein Vertrag mit Dritten abgeschlossen, ist JENS WILLEBRAND bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und auf Rechnung des Auftragsgebers einzugehen.

3. Honorare

Für die Leistungen von JENS WILLEBRAND wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten, wie Reisekosten, Spesen, Modelhonorare, Requisite, Styling, Locationmieten, Bildbearbeitung und Datenbearbeitung sind vom Auftraggeber zu tragen.
Sämtliche vom Kunden zu entrichtende Honorare und Nebenkosten sind Nettobeträge zzgl. der Mehrwertsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.
Soweit nicht anders vereinbart verstehen sich die Preise ab Studio JENS WILLEBRAND.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die entstehenden Mehrkosten zu tragen.
Wird die für die Arbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die JENS WILLEBRAND nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält JENS WILLEBRAND auch für die Zeit, um die sich die Produktionszeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- und Tagessatz.
Das Honorar ist bei Abschluß der Produktion oder Ablieferung der Produktions-Daten fällig.
Wird ein Auftrag in Teilen geliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, kann JENS WILLEBRAND Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Zeit- und Kostenaufwand verrechnen.
Die zu übertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.

4. Urheberrecht und Übertragung von Nutzungsrechten

Von JENS WILLEBRAND hergestellte Bilder sind durch das deutsche Urheberrechtsgesetz geschützt.
Der Auftraggeber erwirbt an den in Auftrag gegebenen Bildern die einfachen Nutzungsrechte zum vertraglich festgelegten Zweck und Umfang. Die Übertragung darüber hinausgehender Nutzungsrechte (z.B. räumlich, sachlich, zeitlich uneingeschränkte Nutzungsrechte) bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
JENS WILLEBRAND ist alleiniger Urheber der von ihm hergestellten Bilder. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit bei der Bildproduktion begründen kein Miturheberrecht.
JENS WILLEBRAND wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt.
Nutzungsrechte werden nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.
Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Die Fotografien sind so originalgetreu wie möglich wiederzugeben. Jede Änderung oder Umgestaltung bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen in Schriftform.
Bei Verwendung seines Werkes hat der Fotograf den Anspruch, als Urheber genannt zu werden. Bei der digitalen Erfassung bzw. digitalen Übermittlung der Bilder muss der Name des Bildautors mit den Bilddaten verknüpft werden. Bestehende Einträge in den Metadaten müssen erhalten werden.
Die Weitergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Dritte erfolgt nur durch JENS WILLEBRAND. Entgegenstehende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Der Fotograf ist berechtigt, alle von ihm erstellten Produkte uneingeschränkt zur Eigenwerbung zu nutzen.

5. Gewährleistung und Haftung

JENS WILLEBRAND verpflichtet sich, bei der Durchführung eines Auftrages größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen.
Hat der Auftraggeber JENS WILLEBRAND keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Photographien gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche sind nur bei grob fahrlässigem Handeln oder bei Vorsatz möglich. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
Zur Aufnahme überlassene Gegenstände werden mit größtmöglicher Sorgfalt behandelt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese gegen Verlust, Diebstahl und Beschädigung zu versichern. Für überlassene Gegenstände wird von JENS WILLEBRAND keine Haftung übernommen.
JENS WILLEBRAND übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt.
Der Erwerb von Nutzungsrechten über das photographische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden.
Mängelrügen des Auftraggebers müssen schriftlich erfolgen und spätestens sechs Tage nach Übergabe bei JENS WILLEBRAND eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
JENS WILLEBRAND wird nach eigener Wahl unentgeltlich die Vertragsprodukte oder Teile davon nachbessern oder neu liefern, die aufgrund eines innerhalb der Gewährleistungsfrist liegenden Umstandes, insbesondere wegen Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, mangelnder Ausführung bzw. Herstellung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde.
Wird ein Auftrag aus Gründen, die nicht von JENS WILLEBRAND zu vertreten sind, nicht ausgeführt, so kann ein Ausfallhonorar in Höhe von 60 % des vereinbarten Honorars berechnet werden.
Wird ein angefangener Auftrag aus von JENS WILLEBRAND nicht zu vertretbaren Gründen nicht fertig gestellt, so steht ihm das volle Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung begonnen wurde.

6. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland.
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser ABG berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.